Ingenieur­leistungen

Die §134-Überprüfung nach Wasserrechtsgesetz ist eine Überprüfung sämtlicher Anlagenteile der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung. Durch die regelmäßige Überprüfung, die alle 5 Jahre zu erfolgen hat, ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie Wartung und Instandhaltung der Anlage gesichert. Die Abwicklung dieser Überprüfung wird durch unser Büro ausgeführt.

Die Durchführung und Überprüfung von Indirekteinleiteranträgen nach Indirekteinleiterverordnung (IEV) zählt ebenso zu unserem Leistungsangebot.
Die Indirekteinleitung ist die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation, welches eine geringfügige Abweichung der Beschaffenheit gegenüber häuslichem Abwasser aufweist. Die regelmäßige Mitteilung ergeht an den Kanalisationsbetreiber.

Desgleichen bieten wir die Planung und Vermessung sowie Projektierung für geländegestaltende Maßnahmen, wie Bodenaushubdeponien mit Schüttungen, Humusierungen und Geländekorrekturen an.

Werfenweng, Salzburg

Überprüfung gem. §134 ABA und WVA

Beschreibung

Eine §134 Überprüfung dient der Sicherung der Trinkwasserqualität und ist im Wasserrechtsgesetz verankert und vorgeschrieben. Die regelmäßige Überprüfung der Anlagenteile der WVA ist durchzuführen und das Ergebnis der Überprüfung ist der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Ebenso sind Abwasseranlagen alle 5 Jahre nach Wasserrechtsgesetz zu überprüfen und das Prüfungsergebnis der Behörde vorzulegen.

Die Gemeinde und die Wassergenossenschaft Werfenweng beauftragten folgende Leistungsinhalte: Begehung mit Überprüfung der Anlage, Durchsicht der wasserrechtlichen Genehmigungen und Überprüfungen (Bescheide), Überprüfung der Eigenüberwachung, Bewertung des baulichen Zustandes (Schadensklassen 1-5) sowie Dichtheit von Leitungen und Schächten, Mängelfeststellung sowie die technische Beurteilung der Anlage in Form eines umfassenden Gutachtens.

Mühlbach am Hochkönig, Salzburg

Indirekteinleiter­verordnung

Beschreibung

Die IEV dient der Klärung, um welche Abwässer es sich handelt, die in die Kanalisation eingeleitet werden. Abwasser, dessen Beschaffenheit vom häuslichen Abwasser abweicht, beispielsweise Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Waschanlagen etc.
von Betrieben sind davon betroffen und fallen in die Mitteilungspflicht der Indirekteinleiterverordnung. Es besteht eine Mitteilungspflicht,
die alle 2 Jahre durchzuführen ist.

Die Leistungen umfassten die Prüfung der vorliegenden Unterlagen und Veranlassung einer Probeentnahme sowie Durchführung der Meldung an die Behörde.

Kleinarl, Salzburg

Geländekorrektur

Beschreibung
Der Auftraggeber benötigt eine Geländekorrektur zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Nutzung.

Hierfür wurden die Vermessung, die Planung und Erstellung der naturschutzrechtlichen Einreichunterlagen sowie die Planungs- und Baukoordination, die Bauaufsicht und die naturschutzrechtliche Überprüfung durchgeführt.


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Umsetzung: Werbeagentur Eyecatcher